Allgemeine Geschäftsbedingungen

Open Publishing

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND GEGENSTAND

 

1. Für Dienstleistungen der Open Publishing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Julius Mittenzwei, Trappentreustraße 1, 80339 München (nachfolgend „OPEN PUBLISHING“ genannt), gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss unter openpublishing.com/terms abrufbaren Fassung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn OPEN PUBLISHING ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird.

 

2. Gegenstand dieser AGB sind die im Umfang des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden vereinbarten Leistungen, insbesondere die im Rahmenvertrag und den vereinbarten Vertragsmodulen beschriebenen und von OPEN PUBLISHING zu erbringenden Leistungen. Soweit vereinbart umfasst dies die Nutzung der Verlagssoftware von OPEN PUBLISHING, den Verkauf der Publikationen des Kunden sowie die Einräumung von daran bestehenden Nutzungsrechten an OPEN PUBLISHING für die Distribution über die eigene Webseite des Kunden sowie das angeschlossene Vertriebsnetzwerk von digitalen Verkaufs-, Vertriebs-, Miet- oder Abonnement-Plattformen.

 

 

§ 2 VERLAGSSOFTWARE

 

1. OPEN PUBLISHING stellt dem Kunden die Verlagssoftware (nachfolgend auch „Software“) im vereinbarten Umfang zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Verlagssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Verlagssoftware im Rahmen des jeweiligen Vertrages zu nutzen.

 

2. Die Verlagssoftware ermöglicht dem Kunden die Pflege seiner Titel und Autorendaten.

 

3. Die Verlagssoftware steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten beträgt über 99% im Monatsmittel. Während der übrigen Zeiten („Wartungszeiten“) kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen, verfügbar sein.

 

4. OPEN PUBLISHING stellt dem Kunden auf dem zentralen Server ausreichend Speicherplatz zur Verfügung und übernimmt die Sicherung der übertragenen Daten.

 

5. Soweit der Kunde Daten an OPEN PUBLISHING übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. OPEN PUBLISHING wird seine Server regelmäßig sichern und mit zumutbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter schützen. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten und Eingriffen Unbefugter nicht möglich ist. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

 

6. OPEN PUBLISHING übernimmt die Pflege der Verlagssoftware, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln innerhalb angemessener Zeit. Zusätzliche Pflegeleistungen können auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung durch OPEN PUBLISHING erbracht werden.

 

7. OPEN PUBLISHING stellt dem Kunden Produktsupport per E-Mail und Telefon zu üblichen Geschäftszeiten. Erhaltene Anfragen werden von OPEN PUBLISHING unverzüglich beantwortet (ausgenommen sind Wochenenden und gesetzliche sowie regionale Feiertage).

 

 

§ 3 NUTZUNGSRECHTE AN DER VERLAGSSOFTWARE

 

OPEN PUBLISHING räumt dem Kunden für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages das entgeltliche, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare Recht ein, die Verlagssoftware auf dem System im Rechenzentrum von OPEN PUBLISHING als „Software as a Service“ („SaaS“) zu nutzen. Eine Überlassung der Verlagssoftware an den Kunden erfolgt nicht. Soweit OPEN PUBLISHING während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Verlagssoftware bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. OPEN PUBLISHING ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder im jeweiligen Vertrag abweichend vereinbart wurde. Über die Zwecke des jeweiligen Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Verlagssoftware oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.

 

 

§ 4 NEBENPFLICHTEN

 

1. Die Vertragsparteien werden alle zur Leistungserbringung und Vertragsabwicklung, insbesondere bei der Einrichtung und Anpassung der Verlagssoftware, notwendigen Mitwirkungspflichten (inkl. der Mitteilung und Aktualisierung von Metadaten, Kontodaten und allgemeinen Titelinformationen) rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

 

2. OPEN PUBLISHING und der Kunde benennen jeweils einen Mitarbeiter, der dem jeweils anderen Vertragspartner als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dieser wird insbesondere die zur Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Eine Änderung des jeweiligen Mitarbeiters ist dem jeweiligen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

 

3. Der Kunde wird die von OPEN PUBLISHING zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, OPEN PUBLISHING umgehend hiervon zu informieren.

 

4. Sofern die Nutzung der Software den Vertrieb an Endkunden umfasst, wird der Kunde darüber hinaus die erforderliche Einwilligung dieser Endkunden zur Erhebung, Verarbeitung und Benutzung von personenbezogenen Daten von den Nutzern einholen, soweit kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

 

5. Im Übrigen werden sowohl der Kunde als auch OPEN PUBLISHING sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.

 

6. Der Kunde wird OPEN PUBLISHING die zugeteilten ISBN-Blöcke zur Verwendung bei der Nutzung der Titel mitteilen.

 

7. Der Kunde wird auf allen Computern, auf denen die Verlagssoftware eingesetzt wird, aktuelle und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

 

 

§ 5 BESCHAFFENHEIT DER TITEL

 

1. Der Kunde versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen in die Software eingespielten Titeln sowie deren Metadaten zu verfügen, dass die Titel keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verletzen, dass keine ausschließlichen Nutzungsrechte an den Titeln an Dritte übertragen wurden, alle Angaben des Kunden zu den Titeln der Wahrheit entsprechen und dass die Titel nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen.

 

2. Soweit die übermittelten Manuskripte Schriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien enthalten, an denen dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden oder keine gesetzliche Erlaubnis zur Nutzung vorliegt (beispielsweise bei wissenschaftlichen Titeln die Zitatfreiheit), ist der Kunde verpflichtet, vor Durchführung des jeweiligen Vertrages auf eigene Kosten die erforderliche Genehmigung des Urhebers für die Nutzung der Sonderschriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien durch OPEN PUBLISHING und dessen Kooperationspartner einzuholen.

 

3. OPEN PUBLISHING behält sich das Recht vor, Titel abzulehnen, die vorstehend genannten Absätzen nicht entsprechen. OPEN PUBLISHING wird den Kunden vor einer Ablehnung in Kenntnis setzen und – soweit zumutbar – die Möglichkeit der Stellungnahme bzw. Abhilfe einräumen.

 

4. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist OPEN PUBLISHING berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. OPEN PUBLISHING wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß zu beheben oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen.

 

5. Die Entscheidung darüber, ob und über welche Vertriebskanäle die Digitalen Produkte vertrieben werden, steht im Ermessen von Open Publishing und deren Vertriebspartnern. Eine Verpflichtung von Open Publishing und/oder der Vertriebspartner, die Digitalen Produkte aktiv zu vertreiben und zu bewerben besteht nicht.

 

6. Der Kunde hat OPEN PUBLISHING unverzüglich über mögliche Rechtsverletzungen Dritter durch den Vertrieb der Titel zu unterrichten. OPEN PUBLISHING wird diese Titel unverzüglich aus dem Vertrieb nehmen.

 

7. Der Kunde hat OPEN PUBLISHING sowie etwaige Kooperations- und Vertriebspartner von OPEN PUBLISHING von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen sowie OPEN PUBLISHING anfallende Kosten insbesondere die notwendigen Rechtsverfolgungskosten nach RVG auch vorgerichtlich zu erstatten. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

 

 

§ 6 VERZUG/PFLICHTVERLETZUNG DES KUNDEN

 

1. Bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen die vertraglichen Verpflichtungen ist OPEN PUBLISHING berechtigt, den Zugang zu der Verlagssoftware zu sperren, soweit der Kunde nach schriftlich erfolgter Mahnung seitens OPEN PUBLISHING die Verstöße nicht in angemessener Frist beseitigt.

 

2. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise/Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist OPEN PUBLISHING berechtigt, den jeweiligen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt OPEN PUBLISHING vorbehalten.

 

 

§ 7 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

 

1. OPEN PUBLISHING kann die Leistung jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z.B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale, wie in der Leistungszusammenfassung und der Benutzerdokumentation beschrieben, weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. OPEN PUBLISHING wird den Kunden über wesentliche Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen.

 

2. Unabhängig hiervon ist OPEN PUBLISHING jederzeit berechtigt, sein Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen. OPEN PUBLISHING wird dem Kunden die wesentlichen Änderungen oder Ergänzung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. OPEN PUBLISHING wird dem Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann OPEN PUBLISHING den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.

 

 

§ 8 HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ

 

1. Für Schäden, die dem Kunden anlässlich einer Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung durch OPEN PUBLISHING entstehen, haften OPEN PUBLISHING bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

 

2. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber OPEN PUBLISHING sind ausgeschlossen.

 

3. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

 

§ 9 HAFTUNG FÜR MÄNGEL

 

1. Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet OPEN PUBLISHING nach Maßgabe des vorstehenden § 9 und dieses Abschnitts nur, soweit Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen.

 

2. Sind die von OPEN PUBLISHING nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Kunde OPEN PUBLISHING hierüber unverzüglich per E-Mail oder schriftlich unterrichten.

 

3. OPEN PUBLISHING wird innerhalb angemessener Frist und nach Zugang der Mängelrüge die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die OPEN PUBLISHING zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Service Packs.

 

4. Der Kunde wird OPEN PUBLISHING bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und OPEN PUBLISHING insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die OPEN PUBLISHING zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

 

5. Schlägt die mangelfreie Erbringung aus Gründen, die OPEN PUBLISHING zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist und nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern.

 

6. Weitergehende und andere als in diesem Abschnitt ausdrücklich genannte Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit OPEN PUBLISHING nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet.

 

 

§ 10 DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT

 

1. Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

 

2. Soweit im Rahmen der Vertragsbeziehungen der Parteien eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der anderen Partei erfolgt, werden die Parteien einen schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gem. § 11 BDSG abschließen und dessen Vorgaben einhalten und umsetzen.

 

3. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten der Verlagssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von OPEN PUBLISHING mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Verlagssoftware nach dem jeweiligen Vertrag.

 

4. Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des jeweiligen Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden ihren vom jeweiligen Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Kündigung des jeweiligen Vertrages für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.

 

5. OPEN PUBLISHING kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.

 

 

§ 11 VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

 

1. Verträge auf Grundlage dieser AGB werden, soweit nicht abweichend vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragspartner können den jeweiligen Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Monatsende kündigen.

 

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn:

 

3. ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder


4. einem Vertragspartner das Festhalten am jeweiligen Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder


5. über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.

 

6. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

7. Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln.

 

 

§ 12 HÖHERE GEWALT

 

1. Die Vertragspartner sind von der Verpflichtung zur Leistung aus dem jeweiligen Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

 

2. Als Umstände höherer Gewalt gelten z.B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von OPEN PUBLISHING nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).

 

3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.

 

 

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form erforderlich ist. Werden Erklärungen, Ergänzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und/oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen von OPEN PUBLISHING erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn OPEN PUBLISHING hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

 

2. Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

 

3. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist von den Parteien unverzüglich durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Schließung etwaiger unbeabsichtigter Lücken in diesen AGB.